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AGB

APPARTEMENTHAUS [klick hier...]

Reservierungsbedingungen

  1. Die Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages.
  2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement bestellt und zugesagt ist.
  3. Der Gast erwirbt Anspruch auf Appartements gleichen Typs, nicht aber auf ein bestimmtes Appartement.
  4. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
  5. Die Appartements stehen dem Gast ab 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
  6. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Vermieter das Recht, vorbestellte Appartements nach 18:00 Uhr weiter zu vergeben.
  7. Gezahlt werden kann in bar, per EC-Karte sowie im Voraus durch Banküberweisung.
  8. In allen Arrangements sind Nebenleistungen und die Endreinigung inklusive.
  9. Rücktritte vom Gastaufnahmevertrag müssen in Schriftform vorliegen. Um Ausfälle zu vermeiden, ist der Vermieter nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, behält sich jedoch vor, den Appartementpreis abzüglich der eingesparten Leistungen (20 %) in Rechnung zu stellen.
  10. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

FISCHERHAUS [klick hier...]

Gruppenrichtlinien

  1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen außer Übernachtung.
  2. AGB des Kunden finden keine Anwendung auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Einer Gegenbestätigung seitens des Kunden mit Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.
  3. Der Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlicher oder schriftlicher Anfrage des Kunden und durch die Annahme durch das Fischerhaus Plau am See zustande. Dem Fischerhaus steht es frei den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-mail, Fax) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.
  4. Bei Tischreservierungen erhält der Gast nur Anspruch auf die reservierte Platzanzahl innerhalb der Räumlichkeiten des Fischerhauses. Die Plätze werden bis 30 Minuten über die Reservierungszeit frei gehalten und können dann frei vergeben werden.
  5. Es gilt die jeweils gültige Speise- und Getränkekarte. Die angegebenen Preise verstehen sich wenn nicht ausdrücklich anders benannt inklusive der zur Zeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  6. Die Zahlung der Rechnung erfolgt vor Ort in bar, per ec-Karte oder per Kreditkarte. Bei Gruppenbuchungen ist eine Zahlung per Kreditkarte ausgeschlossen. Nach Zusage durch das Fischerhaus ist eine nachträgliche Zahlung per Rechnung möglich.
  7. Eine Änderung des bestellten Leistungsumfanges bedingt eine Preisänderung nach Aufwand.

BOOTSVERLEIH [klick hier...]

Mietbedingungen

  1. Bezahlung
    die Übergabe des Bootes erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises.
  2. Kaution
    Bei Übergabe des Bootes ist eine Kaution laut Chartervertrag zu leisten, die Sie in bar hinterlegen können. Diese Kaution dient zur Deckung aller Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter und Schiffsführer, gleich aus welchem Rechtsgrund.
  3. Versicherung
    Die Mietsache ist zugunsten des Mieters zu folgenden Konditionen versichert: Haftpflicht für Personen-/Sachschäden bis EUR 2,6 Mio. und Vollkasko mit Selbstbeteiligung EUR 500. Nicht versichert ist der Verlust von Ausrüstungsgegenständen und Privateigentum, bei grob fahrlässigem Handeln besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Näheres regeln die Versicherungsbedingungen, die im Verleih ausliegen und Bestandteil dieses Vertrages sind.
  4. Übernahme – Führung des Bootes
    Der Schiffsführer muss volljährig und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Er ist für seine Mannschaft verantwortlich. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars und der Zustand des Bootes) und nachdem er die Einweisung in die Schifffahrt und Handhabung des Bootes erhalten hat. Der Schiffsführer ist gehalten, die Vorschriften der Binnenschifffahrt und die der Plauer Erlebnistouren zu respektieren. Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter ist es verboten zu fahren. Das Boot ist bei Rückkehr in einem sauberen, aufgeklarten und vollgetankten Zustand zu übergeben, andernfalls wird das Tanken und Reinigen berechnet und von der Kaution abgezogen.
  5. Haftung Mieter/Schiffsführer
    Für Schäden die nicht von der Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter, sofern nicht natürlicher Verschleiß die Ursache ist. Ebenso haftet er gegenüber Ansprüchen Dritter, resultiert aus Handlungen oder Unterlassung während der Mietzeit, die er zu vertreten hat. Bei verspäteter Rückgabe des Bootes haftet der Mieter für den Schaden, den der Nachmieter berechtigterweise geltend macht bzw. wird nach berechnet. Dieses gilt nicht bei höherer Gewalt. Ist der Mieter nicht zugleich Schiffsführer, so haftet auch der Schiffsführer für alle Schäden und Verpflichtungen, die sich aus der verantwortlichen Führung des Schiffes ergeben.
  6. Ausstattung des Bootes
    Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden.
  7. Unfälle/Schadensfälle
    Sofern ein Unfall oder Schaden aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Situation herbeigeführt wird, können gegenüber der Plauer Erlebnistouren, Marco Block keine Reklamationen erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugeführten Schaden unverzüglich der Plauer Erlebnistouren zu melden. Es ist ein Unfallbericht zu erstellen, der alle sachdienlichen Angaben zum Unfallhergang beteiligte Boote und Personen sowie Zeugen erhalten muss. Ein Vordruck liegt im Bordbuch bei. Der Mieter darf ohne Einverständnis der Plauer Erlebnistouren auf keinen Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden, die nicht von den Plauer Erlebnistouren zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Fall von Fahrtunterbrechungen aus. Bei Fremdschäden ist grundsätzlich Polizei hinzuzuziehen Die beteiligten Versicherungsbedingungen sind unbedingt zu beachten.
  8. Pannen und Havarien
    Die Plauer Erlebnistouren stellen dem Mieter einen kostenlosen Pannenservice zur Verfügung der so schnell wie möglich, je nach Verfügbarkeit von Personal und Material und während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf interveniert. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Mieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot einzubehalten.
  9. Unterbrechung, Fahrteinschränkung, Höhere Gewalt
    Die Plauer Erlebnistouren haften nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund höherer Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, etc.) oder aufgrund administriell bedingter Maßnahmen.
  10. Rückgabe des Bootes
    Das Boote und seine Ausstattung müssen zur Basis, am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Der Schiffsführer muss eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe einhalten zu können. Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde und laut Inventarliste. Der Mieter ist für alle von ihn verschuldeten Verspätungen und damit verbundenen Kosten verantwortlich. Jede verspätete angebrochene Stunde wird zu dem jeweiligen Tarif zuzüglich der Kosten, die der Mieter dem Nachmieter ersetzen muss, in Rechnung gestellt.
  11. Das Fahrgebiet
    Das Fahrgebiet wird begrenzt auf die Mecklenburger Seenplatte und die MEW-Straße. Achtung: rot markierte Gebiete Einfahrt verboten.
  12. Verschiedenes
    Das Boot darf nicht für Zwecke genutzt werden, die gegen geltende Regeln verstoßen. Jede gewerbliche Verwendung durch den Mieter ist verboten. Die Teilnahme an Wettfahrten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Zusammenbinden mit anderen Schiffen ist untersagt.
  13. Gerichtsstand
    Gemäß Gesetz 90-314 vom 13. Juni 1990 des Europarates ist die Vermietung kein Pauschalarrangement. Gerichtsstand ist Amtsgericht Parchim.

BOOTSVERLEIH - ANHANG[klick hier...]

Einweisung/Belehrung
Anlage zum Chartervertrag

  1. Verhalten auf dem Wasser
    - §1 der StVO gilt sinngemäß auch auf dem Wasser!
    - Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme
    - Alle anderen Wasserfahrzeuge haben Vorfahrt!
    - Berufsschifffahrt (Achtung: groß und schnell, große Welle), Segelboote, Ruderboote Surfer und Schwimmer
    - Sportboote untereinander: rechts vor links
    - In den Kanälen und im Uferbereich langsam: max. 6 km/h
    - Uferbereich meiden, weil oft sehr flach und steinig
    - In Bereichen die gesperrt sind, gekennzeichnet durch Betonnung, nicht einfahren (Naturschutzgebiet)
    - Keine Wettfahrten
    - Nicht mit anderen Booten zusammenbinden
    - Höchstgeschwindigkeit auf dem See beträgt 25 km/h mit Führerschein und 12 km/h ohne Führerschein.
  2. Unfälle, Haverie
    - Motor aus
    - Gegebenenfalls den Anker werfen
    - Vercharterer anrufen (Tel.-Nr. siehe oben)
    - Wenn kein Telefon vorhanden: Schwimmweste über den Kopf hin- und herschwenken, ein anderes Sportboot herbeirufen und bitten mit dem Vercharterer Kontakt aufzunehmen.
  3. „Goldene Regeln des Naturschutzes“
    - nicht ins Schilf einfahren und ankern
    - Kies-, Sand- und Schlammbänke meiden ( sind oft Rast- und Brutplätze von Vögeln)
    - Ausreichend Abstand von Ufergehölzen, Gelegen und Vogelansammlungen halten (ca. 50 m bis 100 m)
    - Nicht in Naturschutzgebiete einfahren
    - Beim Anlanden die dafür vorgesehenen Plätze benutzen
    - Wasser sauber halten (Abfälle nicht ins Wasser, Motor beim Stillliegen nicht unnötig laufen lassen).
  4. Haftung/Versicherung
    - das Boot ist Vollkasko versichert mit Selbstbeteiligung von 250,00 €
    - nicht versichert: Ausrüstungsgegenstände und Privateigentum, grob fahrlässiges Handeln
    - der Mieter haftet für Schäden gegenüber Dritten
    - Verlust und/oder Beschädigungen sind dem Vermieter zu melden
    - Es gelten die Mietbedingungen der „Plauer Erlebnistouren“.
  5. Das Boot
    - max. 4 Personen, max. 6 Personen, max. 8 Personen
    - Leinen und Fender während der Fahrt ins Boot
    - Ankerleine nicht vom Boot entfernen
    - Kinder nicht aufs Vorschiff
    - Nicht auf das Kabinendach steigen
    - Öldruckkontrollleuchte beachten, wenn sie während der Fahrt leuchtet: den Motor ausstellen und den Vercharterer anrufen